Unfall gehabt? Jetzt anrufen — wir kümmern uns sofort! Unabhängige Gutachten, akzeptiert von allen Versicherungen. Vor-Ort-Service in Heilbronn und Umgebung im Umkreis von 60 km.
Sofort-Termin verfügbar: Telefonische Terminvergabe, Gutachten in 24 Stunden. Kostenlose Erstberatung — rufen Sie jetzt an!
Wir stehen für unabhängige, professionelle und faire Kfz-Begutachtung in Heilbronn und Umgebung.
Schadenberechnung nach Herstellervorgaben. Ihr Gutachten wird von jeder Versicherung anerkannt.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Umfassende Gutachten-Dienstleistungen für alle Fälle.
Nach einem unverschuldeten Unfall dokumentieren wir Ihren Schaden unabhängig und setzen Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch. Gutachten in 24–48 Stunden.
Nach der Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert. Wir berechnen die merkantile Wertminderung und fordern diese von der gegnerischen Versicherung ein.
Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung während der Reparaturdauer.
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung alles — Gutachten, Reparatur, Mietwagen. Kein Cent aus Ihrer Tasche.
In nur drei Schritten zu Ihrem Gutachten.
Ein Anruf genügt — telefonischer Sofort-Termin, kostenlose Erstberatung. Heute noch Termin möglich.
Wir kommen zu Ihnen in Heilbronn — Unfallort, zu Hause oder Werkstatt. Unabhängiges Gutachten in 24h.
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie zahlen nichts — zügige Auszahlung garantiert.
Bei Fremdverschuldung zahlen Sie nichts. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Kein Vorschuss, keine versteckten Kosten. Die komplette Abwicklung läuft über uns.
Telefonischer Sofort-Termin. Kostenlose Erstberatung — wir erklären alles verständlich.
Vor-Ort-Service in Heilbronn — Sofort-Termin verfügbar, auch am Wochenende.
Als Geschädigter stehen Ihnen viele Rechte zu. Wir setzen diese für Sie durch.
Sie haben das Recht, Ihren eigenen unabhängigen Gutachter zu wählen. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der Versicherung vorschreiben.
Die gegnerische Versicherung muss die vollen Reparaturkosten gemäß Gutachten übernehmen — auch in einer Markenwerkstatt.
Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfall an Wert. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen als Entschädigung zu.
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu. Alternativ können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
5.0 Sterne bei Google
“Nach einem unverschuldeten Unfall in Heilbronn wusste ich nicht so recht, wie ich weitermachen soll. Das Sachverständigenbüro Mayer wurde mir empfohlen, und ich kann nur sagen: absolut zuverlässig und professionell. Der Gutachter war schnell vor Ort, sehr freundlich und hat mir alles verständlich erklärt ohne Fachchinesisch. Die Schadenaufnahme war gründlich und strukturiert, und das fertige Gutachten hatte ich schon nach kurzer Zeit in meinem Postfach. Besonders positiv: Die Kommunikation war jederzeit transparent, und auch auf meine Rückfragen wurde geduldig eingegangen. Ich kann Herrn Mayer wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen.”
— Erik
“Ich war ehrlich gesagt ziemlich nervös nach dem Unfall, aber Herr Eidam hat mir sofort das Gefühl gegeben, dass alles geregelt wird. Seine freundliche Art und die professionelle Herangehensweise haben mir echt Sicherheit gegeben. So jemanden wünscht man sich in so einer Situation.”
— Elias
“Sehr präzise Arbeit, nachvollziehbare Schadensbewertung und schnelle Abwicklung mit der Versicherung. Besonders positiv: die ruhige, sachliche Kommunikation. Ich bin mit der Leistung des Sachverständigenbüros Mayer absolut zufrieden.”
— Paul The Fighter
Alles was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten. Die Gutachtergebühren richten sich nach der BVSK-Honorartabelle.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Gutachterkosten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen — lassen Sie sich nicht von der Versicherung einen Gutachter zuweisen.
Die Fahrzeugbesichtigung dauert in der Regel 30-60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24-48 Stunden nach der Besichtigung — auf Wunsch auch als Express-Gutachten am selben Tag.
Ja, bei Schäden über 750 Euro haben Sie Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Versicherungsgutachter vertreten die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Ein unabhängiger Sachverständiger sichert Ihre Ansprüche.
Ja, Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und wird durch unser Gutachten unterstützt.
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Wert, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als Entschädigung zu. Wir berechnen diese in unserem Gutachten.
Nein! Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufzwingen. Unsere Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Werden bei der Reparatur weitere, im Gutachten nicht erfasste Schäden entdeckt, erstellen wir ein Nachtragsgutachten. Die Kosten dafür trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Wir bieten schnelle Termine — in der Regel können wir innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen sein. Wir kommen zu Ihnen: an den Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, die bei kleineren Schäden unter 750 Euro ausreicht. Im Gegensatz zum Gutachten enthält er keine Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Nach dem Unfall beauftragen Sie uns mit dem Gutachten. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug, erstellen das Gutachten und übermitteln es direkt an die gegnerische Versicherung. Die Regulierung erfolgt dann auf Basis unseres Gutachtens.
Kostenlos und unverbindlich — wir melden uns innerhalb kürzester Zeit.
Erzählen Sie uns vom Schaden
Damit wir Ihren Fall besser einschätzen können
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.